Zwangsgeld für Autoscooter im Parkbad

Betreiber wird erneut zum Abbau aufgefordert

Der Autoscooter auf dem Gelände des Parkbads ist trotz Ablaufs der gesetzten Frist nicht entfernt worden. Die Stadt Gütersloh setzt deshalb das zuvor angedrohte Zwangsgeld fest und räumt dem Betreiber eine neue Frist ein, innerhalb derer die Anlage vollständig abzubauen und vom Gelände zu entfernen ist. Für den Fall, dass auch diese Frist fruchtlos verstreicht, wird ein weiteres Zwangsgeld angedroht.

Der Autoscooter wurde ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet. Nach dem Ergebnis der bauaufsichtlichen Prüfung ist die Anlage am Standort im Parkbad nicht genehmigungsfähig. Eine dauerhafte Zulassung kommt daher aus Sicht der Stadt nicht in Betracht. Mit den eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt die Stadt das Ziel, den baurechtswidrigen Zustand zu beenden.

Bereits unmittelbar nach dem Aufbau im April hatte die Bauaufsicht den Betrieb des Autoscooters untersagt und den Betreiber verpflichtet, die Anlage so zu sichern, dass sie nicht betreten werden kann und keine Gefahr für Besucherinnen und Besucher entsteht. Eine Ausnahmegenehmigung oder Duldung für den Betrieb hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung erließ die Stadt die Beseitigungsverfügung mit der Aufforderung, den Autoscooter einschließlich aller Aufbauten und technischen Einrichtungen vollständig vom Gelände zu entfernen.

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