Wichtige Hinweise für städtische Parks

Grillen in Mohns Park nur auf ausgewiesenem Platz erlaubt

Mit den ersten sonnigen Tagen wächst die Lust aufs Grillen – auch in den städtischen Parks. Die Stadt Gütersloh nimmt das zum Anlass, noch einmal auf die geltenden Regeln hinzuweisen und hat dafür in der vergangenen Woche zusätzliche Hinweisschilder aufgestellt.

Denn: Grillen ist ausschließlich in Mohns Park auf dem ausgewiesenen Grillplatz erlaubt. An allen anderen Stellen ist es nicht gestattet. Diese Regelung gilt gemäß der städtischen Ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich für alle Parks und Grünanlagen im Stadtgebiet.

Hintergrund für die erneute Erinnerung und die neuen Hinweisschilder sind wiederholte Verstöße, insbesondere bei schönem Wetter. Beim städtischen Fachbereich Ordnung sind dazu in der Vergangenheit mehrfach Beschwerden eingegangen.

Das Grillverbot dient dem Schutz von Menschen, Natur und Umfeld. Gerade in trockenen Zeiten wird so die Brandgefahr deutlich reduziert. Gleichzeitig werden Grünflächen vor Schäden durch Hitze und Abfälle bewahrt. Rückstände wie Kohle, Asche oder Einweggrills bleiben aus. Auch Tiere werden weniger durch Rauch, Lärm oder Essensreste gestört oder angelockt. Zudem profitieren Anwohnende und Erholungssuchende.

Aus diesen Gründen bittet die Stadt Gütersloh alle Besucherinnen und Besucher, die Regeln einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen ebenso wie auf die Grünanlagen. Wer gegen das Grillverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in Mohns Park langfristig zu sichern und Beeinträchtigungen für Parkbesucherinnen und Parkbesucher sowie Anwohnende zu vermeiden.

In Mohns Park hängen neue Schilder. Foto: Stadt Gütersloh

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