Neue Regelung bei Personalausfällen in städtischen Kitas
Rollierendes Verfahren schafft mehr Planbarkeit für Familien und setzt gesetzliche Vorgaben um
Kurzfristige Personalausfälle lassen sich auch in Kindertageseinrichtungen nicht immer vermeiden. Um in solchen Situationen weiterhin das Wohl aller Kinder gleichermaßen zu sichern und gleichzeitig Familien mehr Planungssicherheit zu geben, führt die Stadt Gütersloh ab jetzt in ihren 21 städtischen Kindertageseinrichtungen ein rollierendes Verfahren ein.
Einschränkungen im Betreuungsangebot bleiben weiterhin die absolute Ausnahme. Zunächst werden alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft – etwa Anpassungen im Personaleinsatz, Gruppenzusammenlegungen oder der Verzicht auf einzelne Angebote. Müssen Betreuungszeiten dennoch eingeschränkt werden, werden die Eltern wie bisher zunächst gefragt, wer das Kind an dem betreffenden Tag später bringen, früher abholen oder anderweitig betreuen kann. Erst wenn auch diese unverändert beibehaltenen Maßnahmen nicht ausreichen, kommt in letzter Instanz das neue rollierende Verfahren zur Anwendung, wenn Öffnungszeiten reduziert oder Gruppen zeitweise geschlossen werden müssen.
Grund für die neue Regelung sind rechtliche Vorgaben. Das Kinderbildungsgesetz und das Sozialgesetzbuch VIII verpflichten die Träger, auch bei eingeschränkten Betreuungskapazitäten die Rechte und das Wohl aller Kinder gleichermaßen zu gewährleisten. Eine Auswahl allein danach, ob und in welchen Bereichen Eltern berufstätig sind, ist deshalb rechtlich nicht zulässig. Das nun eingesetzte rollierende Verfahren stellt sicher, dass mögliche Einschränkungen nachvollziehbar, transparent und gleichmäßig auf alle Familien verteilt werden.
Dafür erstellt jede städtische Kindertageseinrichtung einen festen Rotationsplan. Familien können bereits im Voraus erkennen, in welchen Wochen ihr Kind im Fall eines erheblichen Personalausfalls betroffen sein könnte. Geschwister werden dabei gemeinsam berücksichtigt, um zusätzliche Belastungen möglichst zu vermeiden. Ergänzend informiert künftig eine Personalampel im Eingangsbereich über die aktuelle Personalsituation.
„Uns ist bewusst, dass jede Einschränkung Familien vor organisatorische Herausforderungen stellt“, erklärt Henning Matthes, Beigeordneter für die Bereiche Familie, Jugend und Soziales. „Genau deshalb schaffen wir jetzt ein Verfahren, das für alle nachvollziehbar und langfristig planbar ist. Gleichzeitig setzen wir damit die gesetzlichen Vorgaben um, die den Schutz und die Gleichbehandlung aller Kinder in den Mittelpunkt stellen. Das neue Verfahren sorgt dafür, dass Einschränkungen nicht kurzfristig und zufällig einzelne Familien treffen, sondern transparent und fair geregelt sind.“
Das Verfahren wurde gemeinsam mit den Leitungen der Kitas entwickelt und mit den Elternvertretungen am Runden Tisch abgestimmt. Es startet zunächst in einer mehrmonatigen Pilotphase. Im Zusammenhang mit einigen bei der Stadt eingegangenen Rückmeldungen ist ein persönlicher Austausch mit den betroffenen Eltern vorgesehen.
Zur Sache:
Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bestehen klare landesseitige Vorgaben, wie viele pädagogische Fachkräfte zur Verfügung stehen müssen. Diese Vorgaben dienen sowohl pädagogischen als auch betreuungs- und sicherheitsbezogenen Gesichtspunkten. Wird diese gesetzliche Mindestpersonalausstattung unterschritten, etwa durch kurzfristige Krankheitsausfälle, ist jede Kindertageseinrichtung, unabhängig von ihrem Träger, verpflichtet, das Betreuungsangebot so weit zu reduzieren, dass die vorgeschriebene Mindestpersonalausstattung wieder eingehalten wird. Aus diesem Grund kann es auch dann zu Einschränkungen kommen, wenn die Personalstellen, wie in den Kitas der Stadt Gütersloh, grundsätzlich besetzt sind.

