Blauzungenkrankheit aufgehoben
Kreis Gütersloh doch nicht von Einschränkungen wegen BTV-8 betroffen
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass es sich bei dem Nachweis des Blauzungenvirus vom Typ 8 (BTV-8) in einem Bestand in Göttingen möglicherweise um ein falsch positives Ergebnis handelt. Ursache könnte der Nachweis eines Impfvirus sein. Daher hat das Ministerium die Regelung vom 22. Juli mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach dieser Regelung galt ganz Nordrhein-Westfalen in Bezug auf BTV-8 als „nicht frei“. Derzeit laufen weiterführende Untersuchungen zur Abklärung. Der Sachverhalt kann sich also kurzfristig auch wieder ändern.
Aktuell gelten wieder die 150-Kilometer-Radien mit Stand vom 5. Juni (siehe Internetauftritt des LAVE unter Aktuelles, Stand 03.06.2026 https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit ). Von diesen Radien ist der Kreis Gütersloh nicht betroffen.





