Ausnahmegenehmigung für „Radeln ohne Alter“

Rikscha-Fahrten des Vereins Gütersloh tatkräftig e.V. ab jetzt auch in der Fußgängerzone möglich

Ab Donnerstag, 21. August, dürfen die Rikschas des Vereins Gütersloh tatkräftig e.V. im Rahmen des Projekts „Radeln ohne Alter“ auch auf einer bestimmten Strecke der Fußgängerzone (dem mittleren Teil der Berliner Straße) fahren. Das hat das Ordnungsamt der Stadt Gütersloh nach eingehender Prüfung entschieden. Die Ausnahmegenehmigung gilt ausschließlich für die ehrenamtlich betriebenen Rikschas des Vereins und nur dann, wenn schwerbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen mitfahren. Damit wird es möglich, dass auch ältere oder eingeschränkte Menschen die Geschäfte und Angebote in diesem Teil der Fußgängerzone besuchen können, die sie andernfalls nicht erreichen würden.

Dankbar für die Initiative

Die Stadt Gütersloh freut sich über das ehrenamtliche Engagement des Vereins. „Wir sind dankbar für die Initiative der ehrenamtlichen Vereinsmitglieder von Gütersloh tatkräftig und wollen dieses Engagement natürlich unterstützen“, so Bürgermeister Matthias Trepper. „Durch ihre Rikschafahrten schenken die Ehrenamtlichen den Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein wertvolles Stück Teilhabe und Lebensfreude.“ Mit dem aktuellen Antrag an die Stadtverwaltung wurde nun um eine offizielle Ausnahmegenehmigung gebeten, die das Befahren eines Abschnitts der Fußgängerzone – der mittleren Berliner Straße – für Rikschas ermöglicht. Der Verein hat in seinem Antrag deutlich gemacht, dass es bei Personen mit alters- oder behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkungen notwendig sein kann, bestimmte Gänge auf nicht mehr zu Fuß zu bewältigenden Strecken sicherzustellen. Ziel ist es, diesen Menschen die Teilnahme am Stadtleben zu ermöglichen. Die städtische Verwaltung, insbesondere das Ordnungsamt, hat den Antrag sorgfältig geprüft. Das Ergebnis: Für die Rikschas des Vereins Gütersloh tatkräftig wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie gilt ausschließlich für die Nutzung im Bereich der mittleren Berliner Straße und nur zum Transport von schwerbehinderten oder mobilitätseingeschränkten Personen. Die Genehmigung tritt ab Donnerstag, 21. August, in Kraft.

Ausgewogener Kompromiss

Anzeige

„Diese Regelung stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar: Sie erkennt das Engagement des Vereins und seine Bedeutung für soziale Teilhabe in der Stadt an, wahrt aber zugleich die Anforderungen an Sicherheit und Ordnung in der Fußgängerzone“, erklärt Bürgermeister Matthias Trepper. Während Fahrrädern und E-Scootern die Nutzung der mittleren Berliner Straße in der Zeit zwischen 11 und 19 Uhr weiterhin untersagt bleibt, dürfen Rikschas hier nun im Schritttempo durchfahren. „Mit der offiziellen Ausnahmegenehmigung für den Verein leistet die Stadt nun einen kooperativen Beitrag, indem sie auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingeht – ohne dabei die Funktion der Fußgängerzone als sicheren und entspannten Aufenthaltsraum zu gefährden“, so die erste Vorsitzende des Vereins Monika Paskarbies. Wer Interesse an einer Fahrt mit der Rikscha hat, kann sich direkt an den Verein Gütersloh tatkräftig e. V. wenden. Weitere Infos dazu unter www.guetersloh-tatkraeftig.de.

Foro: Für die Rikschafahrten gilt ab jetzt eine offizielle Ausnahmegenehmigung. Sie ist gemeinsam von (v.l.) Elke Pauly-Teismann (Ehrenamtskoordinatorin der Stadt Gütersloh), Bürgermeister Matthias Trepper, Monika Paskarbies (Vorsitzende des Vereins Gütersloh tatkräftig) und Norman Rosenland (Leiter Fachbereich Ordnung) auf den Weg gebracht worden. © Stadt Gütersloh

Start typing and press Enter to search