Unterstützung bei der Grundsteuerreform

Autor: gt!nfo

30.06.2022

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklären die Dienststellenleitungen der Finanzämter Wiedenbrück und Gütersloh, Heidrun Banse und Stephan Spies. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.


Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das

Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgern und Bürgerinnen liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Stephan Spies, Leiter des Finanzamts Gütersloh. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“


Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.


Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022

grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so Heidrun Banse, Leiterin des Finanzamts Wiedenbrück. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.“ Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen

Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden.


Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt seit Mitte Juni Papiervordrucke anfordern.


Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie zum Beispiel eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Für persönliche Rückfragen haben die beiden Finanzämter eine zentrale Grundsteuer-Hotline (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.


Die Hotline des Finanzamts Wiedenbrück ist unter der Telefonnummer 0 52 42 / 9 34-19 59 zu erreichen, die des Finanzamts Gütersloh unter 0 5 241 / 30 71-19 59.

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