Allgemeine Geschäftsbedingungen


Altersabfrage

Wenn Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, erklären Sie damit gleichzeitig, dass Sie volljährig sind.


1. Anzeigenaufträge

sind innerhalb eines Jahres nach Auftragsabschluss abzuwickeln.


2. Nachlässe/Rabattierungen

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Monaten erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vorn herein berechtigt. Bei Minderabnahme wird der zuviel gewährte Rabatt nachbelastet. Nachträgliche Rabattgutschriften und Gutschriften, die aus Zählabschlüssen resultieren, werden nur auf Anforderungen des Kunden erstellt, Gutschriften und Nachbelastungen werden erst ab einem Betrag in Höhe von 6,00 Euro aufgemacht. Den Anspruch darauf muss der Werbungtreibende spätestens vier Wochen nach Ablauf des Abschlussjahres an den Verlag stellen. Eine Mittlerprovision wird nicht gewährt.


3. Platzierung

Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.


4. Mitbewerberausschluss

Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Innerhalb von Plusthemen ist ein Mitbewerberausschluss auch auf einer Doppelseite nicht möglich.


5. Ablehnung

Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.


6. Druckqualität

Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige entsprechend den zur Verfügung gestellten Druckunterlagen. Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung, aber nur in angemessenem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die Agentur darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.


7. Korrekturabzüge

werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.


8. Zahlungsbedingungen

Bis zu 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Verzugszinsen 3 % über dem jeweils gültigen Leitzins der EZB. Alle genannten Preise gelten zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die o.g. Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Agentur kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.


9. Beleg

Der Herausgeber liefert auf Wunsch sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Vollbeleg, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle die Auftragsbescheinigung des Verlages.


10. Auftragserfüllung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Agentur nicht zu verantworten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 25 Prozent sinkt.


11. Zusatzleistungen

Anfallende Kosten für die Anzeigenerstellung inkl. einer Korrekturschleife werden pauschal abgerechnet. Sie können pro Objekt unterschiedlich sein und werden nicht rabattiert. Kosten für vom Auftraggeber danach gewünschte Änderungen am Korrekturabzug hat der Auftraggeber zu tragen.


12. Vorauszahlung

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur berechtigt, auch im Rahmen eines Anzeigenauftrages bereits bestellte Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich noch offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.


13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh.



Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Herausgebers


a) Eine Änderung der Preislisten gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.

b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Er stellt den Verleger gegenüber Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, evtl. gegen den Verlag erwachsen. Dies gilt auch bei fernmündlicher Auftragserteilung sowie für Übertragungsfehler per Telefax, Datenträger, E-Mail, Übermittlung durch Datendienstleister o.ä. Der Herausgeber ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

c) Die Anzeigengestaltung entspricht einem gehobenen Standard mit Schriftauswahl, Satzanordnung und Umrandung nach den Möglichkeiten der hauseigenen Grafik. Aufwändigere Gestaltungen gegen Aufpreis.

d) Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist.

e) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z.B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat der Herausgeber trotzdem Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 75 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.

f) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

g) Die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zu Reklamationen berechtigen. Der Herausgeber muss sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.

i) Kosten für die zur Anzeigenanfertigung notwendiger und gekaufter Zeichnungen, Fotografien und Schriften sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

h) Anzeigen, bei der als Absender eine Internet-Adresse angegeben ist, sind – wie auch gewerbliche Anzeigen – so kenntlich zu machen, dass ein gewerbliches Angebot deutlich ist. D. h., der Anbieter muss auch seinen Namen und die Anschrift in seinen Anzeigen nennen. Weigert sich der Inserent, Name und Adresse anzugeben, kann der Herausgeber die Insertion ablehnen. Der Anzeigenkunde haftet in jedem Falle für Inhalt und Form der Anzeige.

j) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken sowie zur Kommunikation mit dem Kunden verwendet.


Allgemeines

Beilagen sind frei Haus beschnitten und gefalzt bei der jeweiligen Druckerei anzuliefern. Der Verlag kann bei Beilagenaufträgen eine Alleinbelegung, einen Konkurrenz- und Produktausschluss nicht zusichern. Geringe Tonwertabweichungen innerhalb des Auflagendruckes liegen im Toleranzbereich des Druckverfahrens. Für die Durchführung der Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Herausgebers. Alle in unserem Hause erstellten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und können mit unserem Copyright-Vermerk versehen werden. Die Zustimmung zur Weitergabe dieser Anzeigenfassungen behält sich die Lokalwerkstatt vor.

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