
Wie versuchen Sie als Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe auf die „Wegguck-Gefahren“ beim Kindesmissbrauch hinzuweisen? Fehlende Zivilcourage gilt es doch zu bekämpfen – oder?
Eine der bitteren Erfahrungen ist, dass körperliche und sexualisierte Gewalt in Deutschland immer noch ein Tabuthema ist. Im November jährt sich überhaupt erst zum zehnten Mal der gesetzliche Anspruch der Kinder auf gewaltfreie Erziehung. Bis zum Jahr 2000 durften Eltern ihre Kinder verprügeln. (...) Es ist aber möglich, gesellschaftlich etwas bei der täglichen Gewalt gegen Kinder zu verändern. Sie ist noch tabuisiert. Das kann man nur durchbrechen, wenn eine Gesellschaft hinschaut. Dafür müssen aber erst die Fakten bekannt gemacht werden. Deshalb sehe ich auch meine Aufgabe darin, unbequeme und unerträgliche Fakten bekannt zu machen. Jede Woche sterben – statistisch gesehen – drei Kinder. Gäbe es in Deutschland pro Woche einen Toten rechter Gewalt, hätten wir eine Lichterkette von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen. Dadurch, dass es drei Kinder sind, die überwiegend in sozialen Brennpunkten sterben, interessiert es nicht – genauso wenig wie der tausendfache sexuelle Missbrauch von Kindern. In unserer Gesellschaft herrscht Verdrängung und Nichtwissen vor. Wesentliche Aufgaben der Deutschen Kinderhilfe sind daher Aufklärung, Information und Gespräche mit der Politik.
Wie ist der tatsächliche Informationsfluss zwischen Kinderarzt, Jugendamt und Polizei nach Einsätzen bei häuslicher Gewalt? – Warum kümmert sich nicht automatisch nach Vorfällen ein Ansprechpartner schon am Tag nach der Tat um die Betroffenen?
Es hängt davon ab, wo die Betroffenen wohnen. Die Hilfe für ein Kind, das Opfer von sexueller oder anderer körperlicher Gewalt wird, ist abhängig vom Wohnort. Wenn ein Kind in München groß wird, hat es bessere Chancen, wenn es in Bremen oder Berlin wohnt, hat es schlechtere Chancen auf Hilfe. Im Bereich der Jugendhilfe gibt es keine Einheitlichkeit. Es gibt 600 Jugendämter in Deutschland, und 600 Jugendämter arbeiten unterschiedlich! Alkoholismus von Eltern, ein wichtiger Indikator bei der Risikobeurteilung in Familien, wird in München standardmäßig abgefragt – in Berlin nicht. In München gibt es eine automatische Meldung bei Gewalt an das Jugendamt beziehungsweise vom Jugendamt an die Behörden. Das gibt es in Gütersloh, Bielefeld oder Berlin nicht. Da fehlt es an der Einheitlichkeit und den Standards. Innerhalb der Kommunen arbeiten die Stadtjugendämter unterschiedlich – es ist eine hohe Autonomie, da hängt es immer sehr stark von den handelnden Personen ab. Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei ist schon deutlich besser geworden. Früher gab es unsichtbare Mauern. Die Situation ist besser geworden. Es herrscht bei vielen Jugendämtern aber noch die Mentalität vor, dass Jugendhilfe ausschließlich Elternarbeit heißt. Man meint, erfolgreiche Arbeit könne nur in Zusammenarbeit mit den Eltern geschehen. Wenn die Staatanwaltschaft in ein Verfahren involviert werde, gehe das Vertrauensverhältnis zu den Klienten, den Eltern, verloren. (...) Es gibt viele in der Jugendhilfe, die immer noch das alte Denkschema verinnerlicht haben: Helfen vertrage sich nicht mit Strafe und Sanktion. Das weicht sich so langsam auf. Das große Problem der Jugendhilfe sind die mangelnden einheitlichen Strukturen und Schnittstellen. Es hängt immer davon ab, wie engagiert die Leute vor Ort sind.
Was leistet die Deutsche Kinderhilfe, um das Risiko zu minimieren, dass Opfer aus Angst vor Repressalien ihre Täter nicht anzeigen?
Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Aufklärungsarbeit. Viele Betroffene haben Angst davor, dass sie in einem Strafprozess „unter die Räder“ kommen. Ein Strafprozess kann eine unheimlich große Belastung für das Opfer sein. Die Strafprozessordnung ist aber vor einigen Jahren geändert worden. Gerade für Kinder, die Opfer geworden sind, gibt es wesentlich bessere Möglichkeiten, vernommen zu werden. Wenn diese Kinder eine vernünftige Nebenklage an die Seite gestellt bekommen, kommt es nicht zu belastenden Situationen. Ein Strafverfahren auch gegen den eigenen Vater oder einen nahen Verwandten kann schonend durchgeführt werden. Das setzt aber entsprechend willige Staatsanwälte und qualifizierte Richter voraus. Daran hapert es leider häufig. Wichtig für die Betroffenen ist ein vernünftiger und qualifizierter Rechtsbeistand ohne ideologischen Hintergrund und der Gang zum Jugendamt. Entscheidend ist die Kommunikation mit dem Jugendamt – und hier brauchen die Betroffenen auch schon Unterstützung. Wir raten den Betroffenen immer: Nehmt den Kontakt mit dem Jugendamt auf – denn hier wird in der Regel vernünftig gearbeitet und Unterstützung geliefert.
Welche Unterstützung gibt es für die Opfer – unbürokratisch und schnell?
Da sprechen Sie eine der großen Schwachstellen unseres Systems an. Gestatten Sie mir einen kleinen Exkurs. Wir sprechen hier immer von Opfern – dieser Begriff ist negativ besetzt. Wenn ich mit den Menschen spreche, möchten sie lieber als Betroffene bezeichnet werden. Diesen Opferstatus erträgt unsere Gesellschaft nur schlecht. Das ist in der Viktimologie (Opferforschung, Anm. der Redaktion) begründet.: Es ist bekannt, dass sich Gesellschaften in der Regel nicht um Opfer kümmern,
Warum gibt es nicht schon beim ersten Anzeichen häuslicher Gewalt gegen Kinder Hilfestellungen für Betroffene? Wenn ja – wie sehen sie aus?
In der Öffentlichkeit wird Gewalt gegen Kinder mittlerweile anders wahrgenommen als noch vor fünf Jahren. Das ist ein Pluspunkt. Das hat auch dazu geführt, dass Jugendämter genauer hingucken und deckt sich mit den Zahlen der Inobhutnahmen, wenn Gefahr für Kinder droht. Von 2008 auf 2009 haben wir einen Sprung bei den Inobhutnahmen von 28.000 auf 32.000 zu verzeichnen – eine deutliche Steigerung. Das liegt daran, dass genauer hingeschaut wird. Aus den Kindergärten kommen auch viel früher Meldungen. Auch die Reform aus dem Jahr 2006 greift jetzt. Damals wurde das Kinder- und Jugendhilfegesetzt reformiert. Es wurden mit den Kindergärten Qualitätsvereinbarungen geschlossen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass Einrichtungen der Jugendhilfe – dazu zählen auch Kitas – ihre Mitarbeiter so ausbilden, Anzeichen von Misshandlungen rechtzeitig zu erkennen. (...) Die Hilfe wird vom Jugendamt koordiniert. Ich wünsche mir eigentlich eine Image-Kampagne für Jugendämter. Es ist eine Institution, die Familien hilft – die aber auch sanktioniert. Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen. Es wird leider noch zu wenig für die Betroffenen getan. Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben 24-Stunden-Hotlines geschaltet, wo Jugendämter, organisiert mit freien Trägern, einen Bereitschaftsdienst haben. Soll heißen: Wenn wir eine Kultur des Hinschauens haben wollen, müssen wir Strukturen aufbauen und Angebote schaffen, die es Eltern und Bürgern ermöglichen, Hilfe anzunehmen.
Wer kontrolliert die Arbeit der Mitarbeiter bei den Jugendämtern?
Niemand – das ist das Problem. Das Kernproblem der Jugendhilfe ist, dass hier Geld ausgegeben wird, und es nicht kontrolliert wird, was damit passiert. Eine Evaluation der Jugendhilfemaßnahmen findet generell nicht statt. Jugendhilfe funktioniert vieler Orts nach dem Trial-and-Error-Prinzip. (...) Das Jugendamt unterliegt keiner Aufsicht, es gibt Niemanden, der das Jugendamt kontrolliert. Ich bin kein Kontrollfreak – aber es muss einfach Möglichkeiten der Fach- und Rechtsaufsicht geben. Das Jugendamt steht fast im rechtsfreien Raum.
Zu welchen Aktivitäten sind die Mitarbeiter der Jugendämter verpflichtet, wenn sie Kenntnis von einer Gewalt- oder Missbrauchstat haben? Ab wann müssen sie in Form einer Anzeige einschreiten?
Es gibt für die Jugendämter keine Anzeigepflicht. Die Jugendämter haben die Pflicht, schnellstmöglich Schaden von den Kindern abzuwenden. Es gibt die Interventionspflicht der Jugendämter. Wenn das Jugendamt der Meinung ist, Schaden ohne Hinzuziehung der Polizei vom Kind abwenden zu können, kann das unter anderem durch eine Inobhutnahme geschehen. Dann kann das Kind sofort aus der Familie genommen werden. Das geschieht auch in aller Regel, wenn sich sexuelle Gewalt belegbar mit harten Fakten manifestiert. Da fängt es aber auch an problematisch zu werden. Die Polizei hat ganz andere Möglichkeiten und Erfahrungen, sexuelle Gewalt zu identifizieren als das Jugendamt. Das sind Sozialpädagogen, Streetworker, Verwaltungsbeamte, die nicht ausgebildet sind, sexuellen Missbrauch zu erkennen und die nie mit Tätern zusammengearbeitet haben und deren Manipulationstechniken nicht kennen. Das passiert erfahrenen Ermittlern nicht. Und deshalb besteht aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe zur Abwendung des Schadens des Kindeswohls eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden – auch wenn sie nicht im Gesetz steht.
Wolfgang Sieveking, Fachbereichsleiter Familie und Soziales der Stadt Gütersloh, zur Arbeit des Jugendamtes im Umgang mit Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen